Gastaufnahmevertrag

Die Buchungsbedingungen richten sich nach den Regeln des
Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA

Auszug aus dem Urlaubsjournal von Pfronten Tourismus zu den Gastaufnahmebedingungen:

Sehr geehrter Gast,
die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem von Ihnen gebuchten Beherbergungsbetrieb. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch:

1.) Der Gastaufnahme-Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt, oder - falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war - bereitgestellt worden ist.

2.) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.

3.) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Beherbergungsbetrieb ersparten Aufwendungen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Ferienwohnungen/ Appartements mit pauschal 10%, bei Übernachtungen/ Frühstück mit pauschal 20%, bei Übernachtung/ Halbpension mit pauschal 30%, bei Übernachtung/ Vollpension mit pauschal 40% vom Übernachtungspreis regelmässig als angemessen erachtet. Den Parteien des Beherbergungsvetrages ist jedoch unbenommen, höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen.

4.) der Beherberungsbetrieb ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 3 errechneten Betrag zu zahlen. Vorzeitige Abreise aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhergesehener Fälle entbindet den Mieter nicht von der Leistung eines Schadenersatzes. Auch bei Nichtbezug des vom Vermietungsbetriebes vertraglich bereitgestellten Zimmers ist Schadenersatz zu leisten.

 

Auszug aus den Reisetipps zur Urlaubsplanung der DLG "Urlaub auf dem Land"
(Rechtslage zur Buchung einer Unterkunft (Regelung nach dem BGB)
)

Wer einen Urlaub antritt, will keine unangenehmen Überraschungen erleben. Wir wollen Sie darin unterstützen, dass Sie sich angemessen vorbereiten können und haben Ihnen zu diesem Zweck einige nützliche Informationen zusammengestellt.

Buchung und Stornierung
Sobald Sie beim Gastgeber buchen, schließen Sie mit Ihm einen sogenannten Gastaufnahmevertrag bzw. Beherbergungsvertrag ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vertrag mündlich oder schriftlich geschlossen wurde. Beherbergungsbetrieb und Gast sind zur Einhaltung des Vertrags verpflichtet. Es gilt der Grundsatz "gebucht ist gebucht".

Pflichten des Gastgebers
Für den Vermieter sind die vertraglich vereinbarten Leistungen verbindlich. Dazu gehört als allererstes die Bereitstellung der zugesagten Unterkunft. Falls aus Versehen eine Unterkunft doppelt vergeben wurde, ist vom Vermieter unverzüglich für gleichwertigen oder besseren Ersatz zu sorgen, anderenfalls ist der Gast berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Im Falle einer Absage durch den Gast ist der Vermieter verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten und das Zimmer/die Wohnung wenn möglich weiter zu vermieten.

Pflichten des Gastes
Reist der Gast erst gar nicht an oder tritt er während des Aufenthaltes vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig von Grund und Zeitpunkt der Absage, dem Gastgeber den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Zu den ersparten Aufwendungen gehören z.B. Wäsche, Frühstück, Strom oder Heizung. Nach der gültigen Rechtssprechung sind als ersparte Aufwendungen folgende Prozentsätze pauschal abzuziehen:

10% bei Übernachtung (Ferienwohnungen)
20% bei Übernachtung mit Frühstück
30% bei Halbpension
40% bei Vollpension

Buchungsbestätigung
Wir empfehlen Ihnen, eine schriftliche Vereinbarung mit dem Gastgeber zu treffen, in der die Daten der An- und Abreise, die gebuchte Unterkunft mit Personenzahl und Preisangabe sowie ggf. Kosten für die Verpflegung festgehalten sind. Auch Sondervereinbarungen wie das Mitbringen eines Hundes oder die Zusage für 1 Reitstunde pro Tag zu einem bestimmten Preis sind möglichst schriftlich zu erfassen.

Grundsätzlich ist eine Reiserücktrittsversicherung zu empfehlen!